DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Pleion S.p.A., (im Folgenden Datenverantwortlicher oder auch nur Eigentümer ) verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der EU-Verordnung 2016/679 (im Folgenden DSGVO) und informiert
die Käufer/Nutzer (im Folgenden Interessiert) ihrer Produkte wie folgt:
1) Die personenbezogenen Daten des Käufers/Nutzers der Produkte der Fa. Pleion S.p.A. werden von der Fa. Pleion S.p.A. oder von Dritten, die von der Fa. Pleion S.p.A. beauftragt worden sind
(als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO), verarbeitet.
2) Die personenbezogenen Daten können von der Fa. Pleion S.p.A. oder von Drittfirmen (Auftragsverarbeiter) nur mit Einwilligung zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:
a) Werbung und kommerzielle Initiativen;
b) Weitergabe an private oder öffentliche Einrichtungen für die Zertifizierung der Energieersparnis u/o an Einrichtungen, die befugt sind, die von den geltenden Vorschriften für die Energieeffizienz
vorgesehenen Fördermittel freizugeben.
3) Jede betroffene Person hat die Rechte gemäß Art. 15 bis Art. 20 DSGVO. Jede betroffene Person kann zum Beispiel folgende Rechte beim Verantwortlichen geltend machen:
• Das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, auf die Berichtigung oder Ergänzung unvollständiger Daten, auf die Löschung der Daten
(bei Eintreten einer der in Art. 17.1 DSGVO genannten Bedingungen und unter Beachtung der vorgesehenen Ausnahmen), sowie das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung
(bei Eintreten eines der in Art. 18.1 DSGVO genannten Fälle).
• Das Recht auf Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten, d.h. diese in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, um sie an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
• Das Recht, sich bei Eintreten besonderer Situationen, von denen sie betroffen ist, jederzeit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersetzen.
• Das Recht, jederzeit ihre Einwilligung zu widerrufen, wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren spezifischen
Zwecken beruht und gewöhnliche personenbezogene Daten (wie Geburtsort, Geburtsdatum oder Wohnort) oder besondere Datenkategorien (wie Daten, die die ethnische Herkunft, politische Meinungen,
Religion oder Weltanschauung oder den Gesundheitszustand offenlegen) betrifft. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
• Das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen (www.garanteprivacy.it).
Der Nutzer erklärt, dass er die oben stehende Datenschutzerklärung gelesen hat, und:
• für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den Zwecken und auf die Weise, die unter Punkt 2a (Werbeaktionen) erläutert sind
• für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den Zwecken und auf die Weise, die unter Punkt 2b (Einrichtungen für die Energieförderung) erläutert sind
1) Gegenstand der vertraglichen Garantie.
Die vorliegende vertragliche Garantie beschränkt sich auf Materialfehler und Herstellungsfehler der Produkte (im Folgenden als Komponenten bezeichnet), die von der Fa. Pleion S.p.A. (im Folgenden als Pleion bezeichnet)
geliefert werden und unten beschrieben sind.
Sollte das Vorhandensein dieser Mängel festgestellt werden, beschränkt sich Pleion ausschließlich auf die Lieferung der für die Reparatur erforderlichen Originalersatzteile mit Lieferung der
Ersatzteile im Sitz der Firma Pleion oder auf Anfrage des Käufers/Benutzers an ein vertragliches Kundendienstzentrum auf Kosten des Käufers/Benutzers: Das bedeutet, dass die Kosten für
die Arbeitszeit, die für das Auswechseln des defekten Produkts erforderlich ist, sowie die Transportkosten für das auszuwechselnde Ersatzteil ausdrücklich aus der vertraglichen Garantie ausgeschlossen sind.
Die vorliegende Garantie ist für die Käufer/Benutzer bestimmt, die Rechtsinhaber der von der Garantie vorgesehenen Rechte werden, gemäß (italienischem) D.Lgs. 24/2002, und hat in Italien, in der
Republik San Marino und in der Vatikanstadt Gültigkeit.
Von der vorliegenden vertraglichen Garantie sind alle anderen Eingriffe mit Ausnahme des oben genannten Eingriffs und alle Schadensersatz- oder Geldforderungen für Schäden durch Material- und Herstellungsfehler ausgeschlossen.
Diese vertragliche Garantie ersetzt andere gesetzliche Garantien nicht, sondern ergänzt diese.
2) Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, Garantiedauer, Garantiebeginn und Inanspruchnahme der Garantie.
Die vorliegende Garantie wird von Pleion nur für die unten genannten Komponenten und die entsprechenden Garantiedauern gegeben:
• Vakuumröhrenkollektor Dauer 5 Jahre
• Flachkollektor Dauer 5 Jahre
• Sonnenkollektor mit Naturumlauf Dauer 5 Jahre
• Warmwasserspeicher Dauer 5 Jahre
• Zubehör von Sonnenkollektor Dauer 2 Jahre
• Solarstation Dauer 2 Jahre
• Solarregler Dauer 2 Jahre
• Wärmepumpe Dauer 2 Jahre
• Zubehör der Wärmepumpe Dauer 2 Jahre
Die Garantiedauer läuft ab Datum der Rechnung, die von Pleion an den ersten Käufer ausgestellt wird, plus drei Monate.
Auf Hagelschäden wird eine Garantie von 10 Jahren gegeben, die sich nur auf das Material der Vakuumröhren beschränkt, die Teil der Vakuumröhrenkollektoren sind. Hagelschäden müssen mit Fotos belegt werden.
Die Garantieansprüche nach Vorgabe der vorliegenden Garantie verfallen, wenn der Käufer/Benutzer den Mangel der Komponenten nicht innerhalb von zwei Monaten ab Feststellung des Mangels meldet.
Die unter dem oben stehenden Punkt 1) genannte Lieferung der Originalersatzteile führt nicht zu einer Verlängerung der Garantie, die die oben genannte Dauer behält.
3) Inbetriebnahme
Gegenstand der "Erstinbetriebnahme" sind folgende Komponenten:
A) Vakuumröhrenkollektoren und Flachkollektoren,
B) Wärmepumpen,
C) Sonnenkollektoren mit Naturumlauf,
D) Warmwasserspeicher.
Die Erstinbetriebnahme der unter Punkt A) genannten Komponenten muss von einem Kundendienstzentrum Pleion oder einem anderen "vertraglichen Installateur Pleion" durchgeführt werden, der über die
gesetzlich vorgeschriebenen Fachkenntnisse verfügt.
Die Erstinbetriebnahme der unter Punkt B), C) und D) genannten Produkte erfolgt mit der Installation der Produkte, die von einem Installateur durchgeführt werden muss, der über die gesetzlich
vorgeschriebenen Fachkenntnisse verfügt.
4) Aktivierung und Gültigkeit der Garantie
Die vorliegende Garantie gilt nur unter Beachtung folgender Fristen und Bedingungen als aktiviert:
- Aufrufen der Webseite www.pleion.it/it/garanzia innerhalb von 15 Tagen ab Erstinbetriebnahme der Komponenten und Aktivierung der Garantie unter Beachtung der angezeigten Anweisungen.
ACHTUNG: Die Nichtbeachtung der oben genannten Fristen, die als wesentlich gelten, führt dazu, dass die Garantie nicht aktiviert wird.
5) Garantieverlängerung
Um eine Garantieverlängerung für weitere fünf Jahre zu aktivieren, die nur für Vakuumröhrenkollektoren und Flachkollektoren möglich ist, die in Zwangsumlauf-Solaranlagen verbaut sind, muss der
Käufer/Benutzer auf eigene Kosten eine Prüfung/Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der oben genannten Komponenten durchführen und eine Kopie des entsprechenden Arbeitsblatts
zusammen mit der Anfrage der Garantieverlängerung sechs Monate vor Ablauf der Originalgarantie an Pleion schicken.
6) Garantieausschluss
Ausgeschlossen von der vorliegenden Garantie sind Schäden u/o Funktionsstörungen, die durch folgende Ursachen bedingt sind:
a) Transport des Produkts,
b) Verschleiß u/o Abnutzung,
c) Funktionsstörungen oder Manipulationen durch nicht korrekt durchgeführte Eingriffe,
d) fehlende Wartung (siehe Handbuch des Produkts), Manipulation und eine nicht fachgerecht und nicht korrekt durchgeführte Installation,
e) Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften und Bestimmungen bei Installation und Gebrauch der Komponenten,
f) Funktionsstörungen bzw. Defekte, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch, die Lagerung an feuchten und staubigen Standorten, die nicht korrekt durchgeführte Dimensionierung und durch eine nicht
fachgerecht durchgeführte Installation bedingt sind, g) Verwendung von nicht originalen oder nicht von Pleion genehmigten Zubehörteilen u/o Ersatzteilen,
h) Korrosion, Ablagerungen oder Brüche, die durch galvanische Ströme, Kondenswasser, aggressives oder saures Wasser, ungeeignete Behandlungen zum Lösen von Ablagerungen, fehlendes Wasser, Kalkablagerungen und
Ablagerung von Schlämmen bedingt sind,
i) höhere Gewalt, wie Brand, Diebstahl, Frost, Überhitzung, Windhosen, Blitzschlag, Erdbeben, Vandalismus und andere zufällige Ereignisse,
j) Ineffizienz von anderen Teilen der Anlage, in die die Komponenten eingebaut sind, u/o Anlagen, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen,
k) Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften, einschließlich der Vorschriften für das Ablassen der Flüssigkeiten, die von Pleion u/o den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Eindämmung von Wärmebelastung und Lärmbelastung. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Probleme, die durch die Installation von Komponenten
durch oder im Auftrag des Käufers/Benutzers bedingt sind und von Personen/Firmen durchgeführt werden, die nicht von Pleion dazu befugt sind.
Es besteht kein Garantieanspruch, wenn die Bezahlung der Komponenten nicht wie vertraglich vorgesehen erfolgt.
Es besteht kein Garantieanspruch, wenn der Endkunde die Komponenten nicht bezahlt hat.